„Es gehört zu den Grundsätzen jedes menschlichen Miteinanders und jeder zivilisierten Gesellschaft, dass insbesondere Kinder und Jugendliche zu jeder Zeit sicher vor körperlicher, verbaler oder psychischer Gewalt sein müssen.
In internationalen Übereinkommen wie der UN-Kinderrechtskonvention, dem Abkommen des Europarats oder der Lanzarote-Konvention gelten Normen, die Kinder vor jeglichen Formen sexualisierten Missbrauchs und Ausbeutung schützen.
Das ist auf allen Ebenen und auch für alle im Kontext von Schule verantwortlichen Akteurinnen und Akteure als Handlungsgrundsatz um- und durchzusetzen.“
(Astrid-Sabine Busse, Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin)
Alle Schulen in Rheinland-Pfalz sind bis zum Beginn des Schuljahres 2028/29 gesetzlich verpflichtet, Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt zu entwickeln, um Kinder und Jugendliche zu schützen und ein sicheres Lernumfeld zu schaffen.
Im Schuljahr 2025/26 hat sich eine heterogen zusammengesetzte Projektgruppe bestehend aus Schulleitung und Lehrkräften gebildet und erste Fortbildungen zum Thema besucht. Im nächsten Schritt folgen eine Ist-Analyse mit Potential- und Risikoanalyse.
Ziel ist die Entwicklung eines Schutzkonzepts gegen sexualisierte Gewalt, das Schutz und Handlungssicherheit bielten soll. Es wird gundsätzlich den Kinderschutz ins Auge fassen und auch den digitalen Raum, Kinderrechte und das soziale Miteinander in unserer Schule umfassen.
Über die Projektentwicklung werden Sie sich hier weiter informieren können.