Masern
Seit 01. März 2020 gilt das neue Masernschutzgesetz.
Es sieht u.a. vor, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Immunität gegen Masern nachweisen müssen.
Hier finden Sie die Elterninformation.
Seit 01. März 2020 gilt das neue Masernschutzgesetz.
Es sieht u.a. vor, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Immunität gegen Masern nachweisen müssen.
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