Masern und meldepflichtige Erkrankungen
Seit 01. März 2020 gilt das neue Masernschutzgesetz.
Es sieht u.a. vor, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Immunität gegen Masern nachweisen müssen.
Außerdem gibt es meldepflichtige Erkrankungen.
Hier finden Sie die Elterninformationen: