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Selbsttests – Schreiben von Frau Ministerin Dr. Hubig vom 22.04.2021

Liebe Eltern,

bisher waren die Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz ein freiwilliges Angebot. Künftig dürfen sie nur noch am Unterricht in der Schule teilnehmen, wenn sie zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet wurden. In den Schulen findet dafür auch weiterhin zweimal wöchentlich ein Selbsttest statt. Die Testkits stellt das Land den Schulen zur Verfügung. Die Tests bleiben für die Schülerinnen und Schüler kostenlos.

Da Tests nun verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht sind, müssen Sie keine schriftliche Einverständniserklärung mehr abgeben. Es reicht aus, wenn Ihr Kind am Testtag zum Unterricht erscheint. Wichtig ist, dass auch vollständig Geimpfte und nach einer Corona-Infektion genesene Personen den Testnachweis erbringen müssen. Das Bundesgesetz sieht hier keine Ausnahme vor.

Wer nicht am Test teilnimmt und auch keinen anderen negativen Testnachweis vorlegt, darf ab kommender Woche nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen. Wer trotzdem in die Schule kommt, muss sie wieder verlassen. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen von ihren Eltern oder Sorgeberechtigten abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass eine von den Eltern oder Sorgeberechtigten ausgestellte „Befreiung“ oder ein Widerspruch gegen die Tests daran nichts ändert. Die Präsenzpflicht gilt weiterhin. In der Präsenzphase finden deshalb weiter Leistungsnachweise in mündlicher und schriftlicher Form statt.

Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, weil sie nicht am Test teilnehmen und keinen anderen Nachweis haben, müssen in Absprache mit den Lehrkräften alternative Leistungsnachweise erbringen. Diese Schülerinnen und Schüler bekommen ein pädagogisches Angebot, das dem entspricht, welches Schülerinnen und Schüler in den häuslichen Lernphasen während des Wechselunterrichts erhalten (Versorgung mit Arbeitsmaterialien, Erteilen von Arbeitsaufträgen etc.).

Bitte finden Sie unten stehend ein Schreiben von Frau Ministerin Dr. Hubig mit weiteren Informationen.

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